Kommunale Jobcenter im Überblick

Ein Viertel der 407 Jobcenter wird als kommunales Jobcenter der Landkreise/kreisfreien Städte betrieben und erfüllt die SGB II-Aufgaben ohne die Bundesagentur für Arbeit eigenverantwortlich (sog. Optionskommunen). Demgegenüber nehmen die 303 gemeinsamen Einrichtungen als Mischbehörden aus der Bundesagentur für Arbeit und dem jeweiligen Landkreis/der kreisfreien Stadt die jeweiligen Teilzuständigkeiten beider Träger wahr.

Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag unterstützen die kommunalen Jobcenter, deren Stärken in einer dezentralen Steuerung, der örtlichen Verantwortung und der Leistungserbringung aus einer Hand liegen.